Informationen für gesetzlich versicherte Patienten (m/w/d)

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Versicherte tragen lediglich eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung.


Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, benötigen gesetzlich Versicherte eine gültige Heilmittelverordnung von ihrem behandelnden Arzt. Daher ist ein vorheriger Arztbesuch notwendig – nur ein Arzt darf diese Verordnung ausstellen.

Die Verordnung bildet die Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Welche Leistungen übernommen werden, ist im sogenannten Heilmittelkatalog geregelt. Dieser legt auch die abrechnungsfähigen Behandlungskosten fest.


Zuzahlung durch den Patienten
Für jede Verordnungsserie ist ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt gemäß § 61 SGB V:

10 % der Behandlungskosten

zusätzlich 10 Euro je ausgestellter Verordnung

Diese Regelung gilt für alle gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr.


Möglichkeit zur Zuzahlungsbefreiung
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Diese liegt bei:

2 % der jährlichen Bruttohaushaltseinnahmen

1 % bei chronisch kranken Patienten

Zur Feststellung der Belastungsgrenze werden sämtliche Eigenleistungen (z. B. für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Krankenfahrten) innerhalb eines Kalenderjahres berücksichtigt. Bei Empfängern von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gelten gesondert niedrigere Belastungsgrenzen.


Voraussetzungen für die Befreiung
Für eine Befreiung muss der Versicherte der Krankenkasse Nachweise über die geleisteten Zuzahlungen sowie einen aktuellen Einkommensnachweis vorlegen.

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