Physiotherapie für gesetzlich Versicherte


Gesetzlich Versicherte behandeln wir auf Grundlage einer gültigen Heilmittelverordnung. Welche physiotherapeutische Leistung verordnet wird, richtet sich nach Ihren Beschwerden und den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie.


Ihre Heilmittelverordnung

Bitte bringen Sie die Verordnung zum ersten Behandlungstermin mit. Die Behandlung muss grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Wurde ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt, verkürzt sich diese Frist auf 14 Kalendertage.

Sollte eine formale Korrektur der Verordnung notwendig sein, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen.


Gesetzliche Zuzahlung

Volljährige gesetzlich Versicherte zahlen – sofern keine gültige Zuzahlungsbefreiung vorliegt – 10 Euro je Verordnung sowie 10 Prozent der Behandlungskosten.

Diese Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und keine zusätzliche Gebühr unserer Praxis.


Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, bringen Sie bitte einen gültigen Befreiungsnachweis mit.

Die persönliche Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Erkrankte kann sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Prozent betragen. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Krankenkasse.


Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten

  • Ihre gültige Heilmittelverordnung
  • gegebenenfalls Ihren Befreiungsnachweis
  • vorhandene ärztliche Unterlagen, sofern diese für die Behandlung hilfreich sind


Individuell behandelt und persönlich begleitet

Zu Beginn betrachten wir Ihre Beschwerden, Ihre aktuelle Belastbarkeit und Ihre persönlichen Ziele. Die Behandlung wird entsprechend der Verordnung und des physiotherapeutischen Befundes individuell abgestimmt.

Sie werden kontinuierlich von einem festen Ansprechpartner begleitet. Wir erklären funktionelle Zusammenhänge verständlich und unterstützen Sie dabei, erarbeitete Veränderungen möglichst gut in Ihren Alltag zu übertragen.