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Unsere faire und transparente Preisgestaltung schafft Vertrauen und ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese Gebührenübersicht bildet die Basis für eine transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis und liegt dort auch zur Einsichtnahme aus.

Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die Preise der GKV (Gesetzliche KrankenVersicherung) zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste, betriebswirtschaftlich aktuell aber nicht umsetzbare Multiplikator beim 1,2-fachen GKV-Satz und obere Grenze wurde in der GebüTh mit dem 2,3-fachen Multiplikator festgelegt. Wir haben uns im Rahmen einer moderaten Preisgestaltung für den 1,4-fachen GKV-Satz entschieden.


Der Faktor wird bestimmt durch:

  • die besonderen Qualifikationen eines Therapeuten:
    Die jeweiligen Krankheitsbilder lassen sich mit solchen Fachqualifikationen schneller und nachhaltiger therapieren. Langfristig ist dies für Sie und Ihre Krankenkasse günstiger. Zu solchen Qualifikationen gehören beispielsweise Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, spezielle neurologische Ausbildungen, oder osteopathische Kenntnisse (
    siehe Leistungen).
  • die Berufserfahrung in Verbindung mit Spezialisierungen:
    Auch die Berufserfahrung eines Therapeuten, also die häufige Behandlung spezieller Krankheitsbilder, z. B. Behandlungen neurologischer Erkrankungen oder spezielle Physiotherapie im Sportbereich (Leistungssport) sollte sich bei der Preisgestaltung natürlich widerspiegeln. Jahrzehntelange Vollzeitbeschäftigung und therapeutische Erfahrung in Verbindung mit ausgesuchten Zusatzqualifikationen ist die Basis für das Entstehen einer beruflichen Expertise und hohen Kompetenz.
  • die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Therapie:
    Wenn Leistungen durch die Komplexität des Krankheitsbildes oder die Symptomatik schwieriger als im Normalfall zu erbringen sind, oder eine längere Therapiedauer als die Mindestbehandlungszeit erforderlich ist, rechtfertigt dies einen höheren Faktor.
  • die Bewertung des Servicegrads:
    Terminsicherheit und/oder Terminflexibilität in Abhängigkeit zu der beruflichen und privaten Belastung eines Patienten.


Die GebüTh simuliert dabei, was Patienten etwa von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen. Wer die neuen GKV-Preise als Grundlage für seine Privatpreise heranzieht, sorgt automatisch für eine entsprechende Erhöhung.

Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen. Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten Krankenversicherungen vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.

Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist falsch!

Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten (Beamte). Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die Hilfszuschüsse werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder deren Berufsverbände festgelegt. Auf die Festsetzung der Hilfszuschüsse des Staates haben wir keinen Einfluss und infolgedessen können diese Zuschüsse natürlich auch keinerlei Maßstab für unsere Preisgestaltung sein.

Info für ergänzend beihilfeberechtigte Privatpatienten

Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten. „Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Und damit ist eigentlich alles gesagt. Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun. Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht besser gestellt sein sollen als GKV-Patienten.

Preisliste 2024

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